Wissenswert: Häufige Fragen
- Erstgespräch
Im Erstgespräch lernen wir einander kennen, besprechen Ihr Anliegen und klären die Rahmenbedingungen (Dauer, Kosten, Absageregelungen, etc.) für eine mögliche Zusammenarbeit. Psychotherapie ist ein sehr persönlicher Prozess, daher ist es wichtig, nachzuspüren, ob eine gemeinsame Arbeit passend ist. Eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehung zwischen Therapeut*in und Klient*in ist einer der wichtigsten therapeutischen Wirkfaktoren.
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich bitte unter:
Tel.: +43(0)650 205 10 79
E-Mail: praxis@katrin-steiner.at - Dauer
Üblicherweise dauert eine Therapiestunde 50 min. und findet einmal wöchentlich statt. Die Dauer der Therapie ist von Ihrem Anliegen und Ihrer Problemlage abhängig.
- Kosten
Das Erstgespräch, sowie jede weitere psychotherapeutische Sitzung (à 50 Min.) kosten € 105,- . Falls Sie sich diesen Betrag nicht leisten können, sprechen Sie es bitte im Erstgespräch an. Ich biete eine begrenzte Zahl von Sozialtarifplätzen an.
Ein Kostenzuschuss der Krankenkassen ist möglich.
Derzeit wird für eine Einzelsitzung zwischen € 33,70- (ÖGK) bzw. ca. € 50,-(SVS, BVAEB) refundiert.Bei psychotherapeutischen Behandlungen entfällt die Umsatzsteuer, da diese Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 als Heilbehandlungen umsatzsteuerbefreit sind.
- Zahlungsweise
Ich stelle Ihnen für Ihre Sitzungen Honorarnoten aus, die Sie bitte nach Erhalt auf folgendes Konto überweisen:
Mag.a Katrin Steiner
Erste BankIBAN: AT76 2011 1852 6132 3800
Die Honorarnoten können Sie bei der Krankenkasse einreichen, wenn Ihnen ein Kostenzuschuss bewilligt wurde.
- Verschwiegenheitspflicht
Psychotherapie ist immer vertraulich und unterliegt der gesetzlichen psychotherapeutischen Verschwiegenheit. Dieses Prinzip ist im österreichischen Psychotherapiegesetz verankert (vgl. Psychotherapiegesetz § 15). Weder Informationen über persönliche Daten, Inhalt der Gespräche noch der Besuch der Psychotherapie selbst dürfen von mir weitergegeben werden. Ausnahmen sind nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung vorgesehen.
- Absageregelung
Die vereinbarten Stunden sind allein für Sie reserviert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Termine, die Sie nicht spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail absagen, in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.